ADRESSE
Martinshof 12
83626 Oberlaindern
KONTAKT
info at carsandpipes.de
f: +49 (0) 8024-6084999
AGB
# Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz
AGB) gelten für Verträge zwischen Handwerksbetrieb Cars & Pipes, vertreten durch den/ die
Geschäftsführer/in, Herr Markus Jäger, Martinshof 12, 83626 Valley, Telefon 08024-6084999,
Fax 03212-1015439, Mail: info@jaegermotorsport.de (im Folgenden kurz Cars & Pipes) und ihren
Kunden (Verbraucher und Unternehmer).
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden
werden nicht anerkannt.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die
überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet
werden können, § 13 BGB
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft,
die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.
# Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall
belehren wir Sie hierüber gesondert.
# Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Vertragsschluss
1.1 Bestellungen des Kunden bei Cars & Pipes, stellen lediglich ein Angebot an Cars & Pipes zum
Abschluss eines Vertrages dar. Die Bestellbestätigung ist keine Annahme des Vertrages durch Cars &
Pipes.
1.2 Angebote gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend.
1.3 Die Annahme erfolgt durch Cars & Pipes mit gesonderter Auftragsbestätigung oder mit Lieferung
der Ware
2. Lieferung
2.1 Cars & Pipes liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland. Ist der
Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung
durch den Kunden, bei Versandbereitschaft auf den Kunden über.
3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. Der gesetzlich geltenden MwSt., sofern nicht anders
angegeben und zzgl. Verpackung und Versandkosten.
3.2 Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende
Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden.
3.3 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Cars & Pipes
(nachfolgend: Vorbehaltsware).
Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes:
•
Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von Cars & Pipes bis zur Erfüllung sämtlicher Muster-
GmbH gegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist.
•
Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsbetrieb an Dritte weiter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an Cars &
Pipes erfolgt und dass das Eigentum auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine
Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
•
Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne
dass hierdurch das vorbehaltene Eigentum auf den Dritten übergeht.
•
Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung von Cars & Pipes, die Vorbehaltsware nicht
verpfänden oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der
Vorbehaltsware durch den Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse
von Cars & Pipes. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen
Dritter hat der Unternehmerkunde Cars & Pipes unverzüglich zu benachrichtigen.
•
Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware einschließlich aller Nebenrechten bereits jetzt in voller Höhe im Voraus
sicherungshalber an Cars & Pipes ab, die diese Abtretung annimmt. Bis auf Widerruf und solange sich
der Unternehmerkunde nicht in Verzug befindet, ist der Unternehmerkunde berechtigt, die an Cars &
Pipes abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen; er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in
anderer Weise, z. B. durch Abtretung, zu verfügen.
•
Auf Verlangen von Cars & Pipes hat der Unternehmerkunde die Forderungsabtretung dem
betreffenden Abnehmer bekannt zu machen und Cars & Pipes die zur Geltendmachung ihrer Rechte
gegen den Abnehmer erforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen, auszuhändigen und die
erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Cars & Pipes wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf
Verlangen des Kunden nach Wahl von Lemme freigeben, soweit deren Wert die zu sichernden
Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
4. Gewährleistung
4.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie
werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.
4.2 Ist der Kunde Unternehmer entscheidet Cars & Pipes über die Art der Nacherfüllung und es gilt
zusätzlich § 377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften
Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht
erfasst.
4.3 Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung.
4.4 Die zu bemängelnde Sache ist auf Kosten des Kunden an Cars & Pipes zu liefern.
5. Haftung Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit Cars &
Pipes nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober
Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die Cars & Pipes dem Kunden nach Inhalt
und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde
regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer
leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt.
# Allgemeine Reparatur- und Montagebedingungen
Es gelten die Regelungen unter III dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende
Vereinbarung
getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von
Mängelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt werden.
1. Kosten
1.1. Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann der
Kunde Kostengrenzen setzen.
1.2 Verbindliche Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden
erstellt.
1.3. Ein vom Vertragspartner gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von uns
schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des
Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner berechnet, soweit die
Reparatur nicht durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der Reparatur nicht verwertet
werden können.
1.4. Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur die
unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren
Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen, werden wir den Vertragspartner
unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der
Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des Reparaturauftrages umfasst waren.
1.5. Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf
ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten
wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt.
1.6. Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und
Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils
gesondert auszuweisen. Wird die Reparatur aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages
ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im
Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.
2. Beendigung
Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten,
einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, zu bezahlen.
3. Zahlungen
Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. Cars & Pipes kann bei Auftragserteilung
eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
4. Mitwirkungspflichten
4.1 Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der
Reparatur bzw. der Montage zu sorgen.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen Anschlüsse
auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle
sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind.
4.3 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist Cars & Pipes berechtigt, aber nicht
verpflichtet, an seiner Stelle und auf seine Kosten die Handlungen vorzunehmen.
4.4 Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.
5. Frist für die Ausführung der Reparatur oder Montage
5.1 Die Angaben von Cars & Pipes über Reparatur- oder Montagefristen beruhen auf Schätzungen
und sind unverbindlich.
5.2 In Fällen nicht voraussehbarer betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen,
Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten)
sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch
verbindliche Fristen angemessen.
6. Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden
6.1 Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist.
Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
6.2 Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf
Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in
Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der
Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen
spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen.
7. erweitertes Pfandrecht
Cars & Pipes steht wegen seiner Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund
des Vertrages in seinen Besitz gelangten Reparatur- bzw. Montagegegenstand Kunden zu. Das
Pfandrecht kann auch wegen
Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen
geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für
sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
8. Gewährleistung
Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage Cars & Pipes unverzüglich mitzuteilen. Hat
der Kunde ohne Einwilligung von Muster-GmbH Instandsetzungs- oder Montagearbeiten
unsachgemäß selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von
Cars & Pipes für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von
erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.
# Schlussbestimmungen
Cars & Pipes ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen der Cars &
Pipes und einem Verbraucher-Kunden, die nicht durch Verhandlungen mit dem Verbraucher-Kunden,
zum Beispiel im Rahmen unseres Kundenbeschwerdesystems beigelegt werden konnte, können
Verbraucher-Kunden grundsätzlich die für allgemeine Verbraucherprobleme zuständige Allgemeine
Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. kontaktieren.
Stand: 26.07.2020
Kontakt:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8,
77694 Kehl am Rhein
mail@verbraucher-schlichter.de
Telefon: 07851 / 795 79 40
Fax: 07851 / 795 79 41
# Geltendes Recht, Kontakt
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.